Glossar
Parteien
Parteien sind Vereinigungen von Bürgern,
die dauernd auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und
das Ziel der Teilnahme an Parlamentswahlen auf Landes- oder Bundesebene
haben. Sie sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil
der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Gründung
einer Partei ist in der Bundesrepublik frei, doch muss ihre innere
Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen. Durch das
Parteienprivileg des Artikels 21 GG sind diese in ihrem Bestand und ihrer
Tätigkeit geschützt und können nur durch das
Bundesverfassungsgericht verboten
werden.
Welche Vereinigung von Bürgern als Partei gilt, bestimmt sich nach dem Parteiengesetz.
Verkürzt dargestellt sind Parteien danach Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit in der Bundesrepublik Deutschland auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen wollen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen.
Auch wenn die Parteien die Voraussetzungen nach dem Parteiengesetz erfüllen, müssen sie dennoch vom Bundeswahlleiter daraufhin überprüft werden, ob sie für eine Bundestagswahl als Parteien anerkannt werden, die eine Landesliste einreichen dürfen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/P/parteien