UMWELT-AUDIT DURCH DEREGULIERUNG NEUE IMPULSE GEBEN (ANTRAG)
Bonn: (hib) um- Die Bundesregierung soll eine Deregulierungsinitiative für diejenigen Unternehmen starten, die sich einem betrieblichen Umweltmanagement unterziehen. Dies verlangt die F.D.P.-Fraktion in einem Antrag ( 14/570). Zwar bringe das Umwelt-Audit-System häufig Vorteile durch Einsparungen bei Abfällen, Abwasser und Energie, doch sei er auch mit einem Überwachungs- und Berichtsaufwand verbunden. Daher sollte eine Deregulierung dem Öko-Audit neue Impulse geben, so die Fraktion. Den Liberalen schwebt eine Erleichterung bei den Genehmigungsverfahren sowie eine Entlastung bei Berichtspflichten, Nachweisverfahren und der Überwachung für zertifizierte Betriebe vor. Im einzelnen sollte mögliche Doppelarbeit zwischen Öko-Audit und der Zertifizierung nach der ISO-Norm 14001 vermieden werden. Die Norm erfreue sich aufgrund höherer Praktikabilität, geringerer Umweltanforderungen und weltweiter Verbreitung immer größerer Beliebtheit. Nach Meinung der F.D.P. sollte sichergestellt werden, daß mit dem Erwerb des Öko-Audits auch automatisch eine Zertifizierung nach ISO 14001 erworben wird. Für die Bereiche Luft und Abfall empfiehlt die Fraktion Öffnungsklauseln, so daß für registrierte Standorte mit Ausnahme von Störfallbetrieben die Pflicht zur Mitteilung der Betriebsorganisation entfällt. Bei registrierten Standorten sollten Öffnungsklauseln mit dem Inhalt eingeführt werden, daß die Anzeigepflicht zu Bestellung, Aufgaben, Aufgabenänderung und Abberufung von Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten wegfällt. Ferner plädieren die Abgeordneten für Öffnungsklauseln im Bundesimmissionsschutzgesetz, die es für registrierte Standorte erlöauben, die Aufgaben von Betriebsbeauftragten zu beschränken. Ferner sollte es nach dem Willen der Fraktion auch möglich sein, daß der Betreiber obligatorische Messungen selbst vornehmen kann, wenn er die erforderliche Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung besitzt. Bei registrierten Standorten sollten sicherheitstechnische Sachverständigenprüfungen nicht nur von Sachverständigen oder Störfallbeauftragten, sondern auch von anderen Betriebsangehörigen vorgenommen werden können, wenn sie über Fachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung verfügen. Die in einigen Verordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz vorgesehenen Berichte und Beurteilungen über Messungen und Kalibrierungen wollen die F.D.P.-Abgeordneten nur noch auf Verlangen der Behörde vorgelegt wissen.