WOHNKOSTENBETRÄGE AUFGRUND DES BAFÖG IN DER DISKUSSION (UNTERRICHTUNG)
Bonn: (hib) bf- Die Höhe der Beträge, die aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in den neuen Ländern für die Unterkunft an Studierende gezahlt werden, welche bei den Eltern wohnen, soll an den Stand im Westen Deutschlands angeglichen werden. Dafür hat sich der Bundesrat ausgesprochen, wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung( 14/460) über die Haltung der Länderkammer zur Novellierung des BAföG ( 14/371) mitteilt. In ihrer Gegenäußerung verdeutlicht die Regierung, sie halte eine solche Maßnahme im Rahmen des besonders eilbedürftigen Änderungsgesetzes "nicht für opportun" und als ersten Schritt zur Konsolidierung der Ausbildungsförderung auch nicht für unabdingbar. Zunächst bedürfe es einer verläßlichen Datengrundlage, die nur durch eine aufwendige empirische Faktenerhebung geschaffen werden könnte. Dies würde das Gesetzgebungsverfahren jedoch erheblich verzögern. Das Problem werde daher im nächsten BAföG-Bericht Ende des Jahres behandelt. Eine sich danach etwa als erforderlich erweisende umfassende Angleichung des Wohnbedarfs sollte sodann der angestrebten grundlegenden Reform der Ausbildungsförderung vorbehalten bleiben, so die Regierung weiter.
Im übrigen führt laut Regierung die geringere Wohnpauschale für bei den Eltern wohnende Studierende in den neuen Ländern bei der Berechnung des Wohngeldes zu einem geringeren anrechenbaren Familieneinkommen. Hierdurch könne sich der Wohngeldanspruch der Eltern erhöhen. Darüber hinaus werde in den neuen Ländern aufgrund von Sonderregelungen bei sich entsprechenden Einkommensverhältnissen bereits nach geltender Rechtslage bis zum 31. Dezember 2000 ein im Vergleich zu den alten Ländern höheres Wohngeld gezahlt. Auch dies lasse es vertretbar erscheinen, auf eine gesonderte Überprüfung der Gesamtentwicklung der Wohnkosten im Vergleich der Länder zueinander zu warten.