SCHIFFAHRT AUF DER DONAU REGELN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) aw- Damit die Bundesrepublik Deutschland Vollmitglied in der Donaukommission werden und dem Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom August 1948, der sogenannten Belgrader Donaukonvention, beitreten kann, hat die Bundesregierung nun einen Ratifikationsgesetzentwurf ( 14/1007) vorgelegt. Sie erläutert darin, mit dem im März 1998 unterzeichneten Zusatzprotokoll sei der Beitritt Deutschlands zur Belgrader Donaukonvention vorbereitet worden. Damit habe man die Voraussetzung für die Ratifikation des Zusatzprotokolls geschaffen. Für den Bund entstehen den Angaben zufolge im Jahr 1999 280.000 DM. 40.000 DM davon werden für den Kauf einer Simultandolmetscheranlage benötigt, die restlichen 240.000 DM als Mitgliedsbeitrag. In den kommenden Jahren wird der Mitgliedsbeitrag laut Regierung durch Beschluß der Donaukommission jährlich neu festgelegt, wobei sich die Höhe im wesentlichen nach dem Vorjahresbetrag richte. Länder und Gemeinden würden durch das Gesetz nicht mit Kosten belastet.