RECHTSGRUNDLAGE FÜR LUFTVERKEHR MIT TSCHECHIEN SCHAFFEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) vb- Im April 1998 haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik ein Abkommen über den Luftverkehr geschlossen. Zu diesem Abkommen hat die Bundesregierung nun einen Ratifikationsgesetzentwurf ( 14/1025) vorgelegt, um mit seiner Hilfe den internationalen Fluglinienverkehr für die deutschen Luftfahrtunternehmen und die des Vertragspartners zwischen beiden Staaten auf eine "solide Rechtsgrundlage" zu stellen. Beide Staaten gewähren sich den Angaben zufolge gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken sowie des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Gepäck, Fracht und Post im gewerblichen internationalen Fluglinienverkehr. Kabotagerechte sind nicht mit eingeschlossen. Wie die Regierung weiter darlegt, entstehen durch die Initiative keine Kosten.