ÄLTERE ARBEITSLOSE STÄRKER FÖRDERN - SGB III-NOVELLE ANGENOMMEN
Bonn: (hib) as- Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der PDS gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. hat der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung am Dienstag vormittag dem Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und anderer Gesetze ( 14/873) zugestimmt. Erklärtes Ziel der Novelle ist es, das arbeitsförderungsrechtliche Instrumentarium effizienter auszugestalten. So soll die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker als bisher auf Zielgruppen des Arbeitsmarktes und die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit ausgerichtet werden. Darüber hinaus sollen bürokratische, einen hohen Verwaltungsaufwand erfordernde Vorschriften des SGB III geändert werden, um die Arbeitsämter zu entlasten und ihren Service zu verbessern. So sieht das Gesetz unter anderem vor, die bisherige Verpflichtung der Arbeitslosen, sich alle drei Monate beim Arbeitsamt erneut zu melden, aufzuheben. Zudem soll die Förderung durch die Eingliederungszuschüsse für ältere Arbeitnehmer künftig bereits nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit möglich sein. In den neuen Bundesländern und in Arbeitsamtsbezirken mit besonders hoher Arbeitslosigkeit sollen Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, bis zu fünf Jahre in ausschließlich für diese Personen eingerichteten Strukturanpassungsmaßnahmen gefördert werden. Nicht durchsetzen konnte sich die CDU/CSU-Fraktion mit ihrem Anliegen, die alte Zumutbarkeitsregelung (tägliche Pendelzeiten von zweieinhalb Stunden bei Teilzeitkräften und von drei Stunden bei Vollzeitbeschäftigten) beizubehalten und die Verpflichtung arbeitsloser Leistungsbezieher spätestens nach jeweils drei Monaten mit dem Arbeitsamt Kontakt aufzunehmen, nicht gänzlich aufzuheben. Die regelmäßige Rückmeldung, so die Union, diene nicht nur der Bekämpfung des Leistungsmißbrauchs sondern verschaffe auch dem Vermittler einen besseren Überblick über den von ihm zu betreuenden Personenkreis. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS lehnte der Ausschuß entsprechende Änderungsanträge der Union ab. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der PDS, mit dem erreicht werden sollte, daß eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere dann nicht zumutbar, wenn sie gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstoße. Für Arbeitslose, so die PDS, dürfe es keine "Sonderzumutungen" geben.
Die CDU/CSU verwies im Ausschuß auf die geplante Neuregelung, wonach die Förderung durch Eingliederungszuschüsse für ältere Arbeitnehmer künftig bereits nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit möglich sein solle. Wenn die Bundesregierung dies ernst meine, so müsse mit erheblichen Zusatzkosten gerechnet werden und die Bundesanstalt für Arbeit (BA) benötige einen höheren Zuschuß. Zeitungsberichten zufolge rechne der Finanzminister jedoch mit einem niedrigeren Zuschuß. Der Regierungsvertreter hielt dem entgegen, der Bundeszuschuß an die Arbeitsanstalt werde im Etat des kommenden Jahres geregelt. Dafür gebe es jedoch noch keine Kabinettsvorlage. Ausdrückliches Ziel der Bundesregierung sei es, die aktive Arbeitsmarktpolitik zu verstetigen. Die Etatplanung 2000 sei aber noch offen. Man werde bestimmte Instrumente der Arbeitsmarktpolitik stärker auf die Zielgruppen, wie zum Beispiel ältere Arbeitslose und Langzeitarbeitslose orientieren. Welche finanziellen Folgen sich daraus ergäben, sei momentan "schwer vorhersehbar".