KOALITIONSFRAKTIONEN FORDERN INITIATIVEN ZUR FRAUENBESCHÄFTIGUNG (ANTRAG)
Bonn: (hib) as- Neue Initiativen zur Frauenbeschäftigung fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Mit einem Antrag ( 14/1195) wollen die Fraktionen die Bundesregierung auffordern, gemeinsam mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, in der Bildung die Chancengleichheit für Frauen und Männer und die Gleichstellung der Frau in Beruf und Gesellschaft als Leitbild stärker als bisher zu verankern und bei der Durchführung der Strukturfondsprogramme der Europäischen Union sicherzustellen, daß spezifische Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zum und ihrer Beteiligung am Arbeitsmarkt, einschließlich ihres beruflichen Aufstiegs, ihres Zugangs zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten und zum Unternehmertum, sowie die Verringerung der geschlechtsspezifischen Aufgliederung des Arbeitsmarktes vorgesehen werden. Zudem soll die Bundesregierung "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" darauf hinwirken, daß Kommission, Rat und Mitgliedstaaten der EU in die nächsten Beschäftigungsleitlinien mehrere "Referenzziele" sowie Zeitpläne und Haushaltsmittel zu deren Durchführung aufnehmen. Referenzziele im Sinne der antragstellenden Fraktionen sind unter anderen die deutliche Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit, die umfassende Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben sowie die Überwindung der unterschiedlichen Chancen von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt. Weitere Referenzziele sind die Beteiligung von Frauen an Bildungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern an Elternurlaub und Teilzeitarbeitslosigkeit sowie der Abbau der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern. Maßstab für diese Ziele sollen nach dem Willen von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen die mittleren Werte der jeweils drei erfolgreichsten Mitgliedsstaaten sein.
Die Regierung soll ferner aufgefordert werden, bei der Umsetzung des Programms "Frau und Beruf" mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Genannt werden unter anderem die Behandlung der Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe und demzufolge Berücksichtigung des Ziels der Gleichstellung in allen Politikfeldern, die Verbesserung der gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben sowie neue Initiativen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Wissenschaft und Forschung. Zudem gelte es, die Bedingungen für Teilzeitarbeit zu verbessern, frauendiskriminierende Regelungen vor allem im Arbeitsförderungsrecht zu korrigieren und in enger Zusammenarbeit mit den Tarifvertragsparteien die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu überwinden, insbesondere die Lohndiskriminierung.