WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER BAUERNHÖFE STÄRKEN (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/VOM-lw) Die Förderung mit Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) soll im Zeitraum von 2000 bis 2003 vornehmlich darauf abzielen, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und der Vermarktungseinrichtungen zu stärken. Im Mittelpunkt stehen ferner eine bessere Umweltverträglichkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung, beispielsweise durch ökologischen Landbau, sowie der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Strukturen im ländlichen Raum, um die Produktions-, Arbeits- und Lebensbedingungen der Land- und Forstwirtschaf zu verbessern.
Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der GAK im Rahmenplan 2000 bis 2003 ( 14/1652) hervor. Ein besonderer Schwerpunkt wir dabei nach Regierungsangaben auf die Förderung von Investitionen gelegt, die die Beschäftigungssituation im ländlichen Raum verbessern sollen. Um Gestaltungsspielräume zu gewinnen, sollen die Mittel auf bestimmte Maßnahmen konzentriert werden.
Beispielsweise sollen beim Agrarinvestitionsförderungsprogramm Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe sowohl in der Investitionsförderung als auch in der Junglandwirteförderung gleichgestellt werden. Die bisher zu einem Investitionsvolumen von 150.000 DM gegebene Wahlmöglichkeit zwischen Agrarkredit und kombinierter Investitionsförderung will die Regierung aufheben. Ein Agrarkredit soll bis zu einem maximalen förderungsfähigen Investitionsvolumen von 200.000 DM in Anspruch genommen werden können.
Erst bei einem höheren Investitionsvolumen stehe die kombinierte Investitionsförderung mit strengeren Fördervoraussetzungen und höheren Subventionswerten offen. Der maximale Zinsverbilligungssatz soll von fünf auf vier Prozent gesenkt und die Inanspruchnahme des Baukostenzuschusses in der kombinierten Investitionsförderung an die gleichzeitige Inanspruchnahme eines Kapitalmarktdarlehens gebunden werden. Änderungen seien auch bei der Ausgleichszulage vorgesehen. So soll für Ackerflächen nur noch höchstens die Hälfte der Ausgleichszulage gezahlt werden, die bei der Grünlandbewirtschaftung dieses Gebiets vorgesehen wäre. Der Mindestbetrag je Betrieb soll von 200 DM auf 500 DM angehoben werden.