VERRECHNUNGSKONTEN VON VOLLSTRECKUNG FREISTELLEN (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/BOB-re) Der Bundesrat hat die Regierung um Prüfung gebeten, ob im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu einem von ihr vorgelegten Entwurf zur Änderung insolvenzrechtlicher und kreditwesenrechtlicher Vorschriften ( 14/1539) eine Regelung Aufnahme finden könnte, die Verrechnungskonten von der Einzelzwangsvollstreckung freistellt. Dies teilt die Regierung in einer Unterrichtung ( 14/1931) mit.
Ohne eine solche Vorschrift sei nicht ausgeschlossen, so die Länderkammer, dass der Gläubiger eines am Zahlungsverkehr maßgeblich beteiligten Instituts eine titulierte Forderung nutzen könnte, um dessen Zahlungsverkehrsaktivitäten zu blockieren. Die ohnehin technisch zunehmend komplexe Zahlungsverkehrsabwicklung im Interbankenbereich könnte dadurch nachhaltig gestört werden. Die Bundesregierung sagt in ihrer Gegenäußerung eine solche Prüfung zu. Sie möchte mit ihrem Entwurf Zahlungssysteme, an denen verschiedene Banken beteiligt sind, gegen das Insolvenzrisiko eines Teilnehmers absichern und diesbezügliche Abrechnungsvereinbarungen im Gebiet der Europäischen Union auf eine sichere Grundlage stellen. Dazu soll eine Richtlinie (98/26/EG) deutsches Recht umgesetzt werden.