PRODUKTPIRATERIEGESETZ HAT SICH INSGESAMT BEWÄHRT (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/MAR-re) Die Regelungen des Produktpirateriegesetzes vom 7. März 1990 haben sich insgesamt bewährt, von den zur Verfügung gestellten rechtlichen Instrumenten wird inzwischen reger Gebrauch gemacht.
Dies stellt die Bundesregierung in ihrem Zweiten Produktpirateriebericht ( 14/2111) fest, den sie als Unterrichtung vorgelegt hat. Besonders die zivilrechtlichen Ansprüche auf Auskunft und Vernichtung würden in großem Umfang eingesetzt.
Dem Bericht zufolge werden die strafrechtlichen Sanktionsmaßnahmen, bei konsequenter Anwendung, überwiegend als ausreichend angesehen. Festzustellen sei jedoch, dass - häufig aufgrund von Beweisschwierigkeiten - ein Großteil der Schutzrechtsverletzungsverfahren eingestellt werde. Auch sei ein geschärftes Unrechtsbewusstsein bei den Tätern noch nicht zu beobachten.
Anhand eines detaillierten Fragebogens hatte das Bundesministerium der Justiz die Landesjustizverwaltungen der 16 Bundesländer und zahlreiche am Schutz vor Produktpiraterie interessierte Wirtschaftsverbände und Organisationen um Stellungnahmen zu ihrer nunmehr siebenjährigen Erfahrung gebeten.
Das Bundesministerium der Finanzen holte zusätzlich Stellungnahmen des Zollkriminalamts und der Oberfinanzdirektion München ein.
Hinsichtlich des Auskunftsanspruchs befürworten zahlreiche Vertreter der beteiligten Kreise laut Bericht eine Ergänzung um die Einführung einer Belegvorlagepflicht des Verletzers zumindest an einen unabhängigen und zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten, die zu prüfen sein werde.