IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/KER-as) Nach der Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts von 1998 zu den Altersrenten der ehemaligen Angehörigen der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/2273).
Sie legt dar, die Betroffenen hätten Anspruch auf eine Altersrente, bei der mehr als 600 DM pro Monat berücksichtigt würden, auch wenn sie nicht der freiwilligen Zusatzrente beigetreten seien. Nach Auskunft des Fachministeriums seien die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und andere Rentenversicherungsträger diesen Urteilen nicht gefolgt, so dass die Kläger trotz der für sie positiven Urteile keine höhere Rente erhielten.
Die Bundesregierung soll darlegen, wann und wie sie und das Fachministerium ihren Einfluss geltend machen werden, damit die Rentenversicherungsträger kurzfristig entsprechend der Urteile neue Rentenbescheide erteilen.