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Die Spielregeln der Bundespressekonferenz

Die Bundespressekonferenz (BPK)
Die Bundespressekonferenz (BPK).

Die Bundespressekonferenz

Die Bundespressekonferenz (nicht zu verwechseln mit dem Bundespresseamt der Bundesregierung) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin und einer Außenstelle in Bonn. Sie hat 941 Journalisten als Mitglieder. Davon arbeiten 791 in Berlin, 148 in Bonn. Einige Journalisten sind doppelt akkreditiert. 218 arbeiten freiberuflich, die übrigen arbeiten als angestellte Redakteure. Mitglied in der BPK kann werden, wer als Deutscher regelmäßig für Publikumsmedien über die Bundespolitik berichtet. Ausländische Korrespondenten sind im Verein der Auslandspresse zusammengeschlossen.

Eins, zwei, drei ...

„Das dürfen Sie aber so nicht schreiben ...“ Im Berliner Politjournalismus gibt es feste Kodes dafür, wem wie eine Aussage zugeschrieben werden darf. Die Definitionen stammen von der Bundespressekonferenz. Vor allem die Regierung macht davon Gebrauch, um etwas zu kommunizieren, was in der Öffentlichkeit nicht direkt mit ihr in Verbindung gebracht wird. Eins heißt, dass ein Politiker oder Sprecher mit vollem Namen und Funktion als Quelle für eine Äußerung genannt werden darf. Die normale Situation in einer Pressekonferenz. Zwei bedeutet, dass eine Information einer Institution, nicht aber einer bestimmten Person zugeschrieben werden darf. Gängige Formulierungen sind: „... hieß es in Regierungskreisen“ oder „... in Kreisen der CDU/CSU-Fraktion“. Hinter solchen Äußerungen können Politiker, ihre Sprecher oder hohe Beamte stehen, die zwar im Namen ihres Amtes sprechen, aber eine Aussage nicht offiziell machen wollen. Drei ist eine reine Hintergrundinformation, sie darf weder einer Person noch einer Institution zugeschrieben werden. Die Informationen sollen Journalisten helfen, Sachverhalte einzuordnen. Sie können die Informationen etwa für eigene Analysen verwenden.

Bundespressekonferenz
Verein der Ausländischen Presse


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