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Infotipps

EU-Referendum
Die unmittelbare Mitwirkung des Volkes an politischen Entscheidungen hat viele Namen: Volksabstimmung oder -begehren, Referendum oder Plebiszit. Insbesondere mit Blick auf die Europäische Verfassung ist das Für und Wider dieser Beteiligung in verschiedenen Dokumenten des Bundestages diskutiert worden – so zum Beispiel im Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission (Drucksache 12/6000, S. 83 bis 86), im Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 14/8503), im Plenarprotokoll der 240. Bundestagssitzung (7. Juni 2002), im Gesetzentwurf der FDP-Fraktion
(Drucksachen 15/1112 und 15/2998) sowie in den Plenarprotokollen der 53. Sitzung (26. Juni 2003) und der 72. Sitzung (6. November 2003).

Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose
SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen für kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent erheben. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung vorgelegt. Die Fraktionen begründen ihre Initiative mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001. Darin heißt es, dass Beitragszahler mit Kindern letztlich einen „doppelten Beitrag“ zur Pflegeversicherung leisten. Für 2005 wird mit Mehreinnahmen von rund 700 Millionen Euro gerechnet. Um eine Erhöhung der Lohnnebenkosten zu Lasten der Wirtschaft zu vermeiden, soll der Zuschlag vom Versicherten, nicht jedoch vom Arbeitgeber gezahlt werden. Die Koalitionsfraktionen schätzen den Kreis der Zuschlagspflichtigen auf rund elf Millionen Mitglieder.
Gesetzentwurf: Drucksache 15/3671

Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sichern und ausbauen. Die Verpflichtung, nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten, und zwar durch die Vorgabe gesetzlich formulierter Kriterien für einen Mindestbedarf, würden damit konkretisiert. Die neuen Regelungen sollen Eltern helfen, Beruf und Erziehung besser zu vereinbaren, denn in der Kinderbetreuung bestehe in Deutschland ein „erheblicher Modernisierungsbedarf“. Von einer bundesrechtlichen Regelung eines Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung für alle Kinder unter drei Jahren hat die Regierung abgesehen.
Gesetzentwurf: Drucksache 15/3676


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