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(2) Minderheit

Sollte die Minderheit des Parlaments eine Enquete-Kommission beantragen, so spricht man auch nach dem folgenden Mehrheitsbeschluss über die Einsetzung des Gremiums von einer „Minderheiten-Enquete“. Finden sich jedoch mehrere Fraktionen und viele Abgeordnete zu einem solchen Antrag zusammen, die allein bereits die Mehrheit darstellen, wird das danach konstituierte Gremium „Mehrheits-Enquete“ genannt.


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