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Geplante Beteiligung der Parlamente — Subsidiaritätsprüfung

Gemäß dem „Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit” des Vertrages über eine Verfassung für Europa

Geplante Beteiligung der Parlamente — Subsidiaritätsprüfung
© DBT/Karl-Heinz Döring.

In Protokollen, die dem Europäischen Verfassungsvertrag angehängt sind, wird das Verfahren beschrieben, mit dem die nationalen Parlamente künftig stärker am Gesetzgebungsprozess in der EU beteiligt werden sollen. Das Verfahren soll dem grundlegenden Subsidiaritätsprinzip bessere Geltung verschaffen, nach dem Entscheidungen und Regelungen grundsätzlich untergeordneten Gliederungen des Gemeinwesens zu überlassen sind. Vorgesehen ist, dass innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach der Übermittlung einer Initiative (Weißbücher, Grünbücher, Gesetzesvorschläge) nationale Parlamente oder einzelne Kammern der nationalen Parlamente den EU-Institutionen mitteilen können, dass für sie eine bestimmte Initiative nicht mit den Grundsätzen der Subsidiarität vereinbar ist. Erreicht die Zahl der negativen Stellungnahmen mindestens ein Drittel (bei Vorhaben im Bereich Justiz und Inneres ein Viertel) der den Parlamenten zustehenden Stimmen, muss der Vorschlag von der Kommission überprüft werden. Wird er nicht zur Zufriedenheit der Parlamente geändert, so können sie über ihren Mitgliedstaat vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

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Erschienen am 18. Juni 2007


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