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Vermittlungsausschuss

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Kompromisssuche
In dem gemeinsamen Gremium von Bundestag und Bundesrat sitzen 16 Mitglieder der Länderkammer und ebenso viele des Bundestages (entsprechend den Fraktionsstärken). Seine Aufgabe ist es, einen Konsens zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Kommt es zu keiner Einigung oder wird der Entwurf bestätigt, muss sich wieder der Bundesrat mit der Vorlage befassen. Bei einem Einspruchsgesetz kann er nun Einspruch einlegen. Der Bundestag kann den Einspruch jedoch überstimmen. Das Gesetz tritt in Kraft. Verweigert der Bundesrat bei einem Zustimmungsgesetz die Zustimmung und sind alle Möglichkeiten, den Vermittlungsausschuss anzurufen, ausgeschöpft, ist das Gesetz gescheitert.

* Nächster Schritt


Erschienen am 25.09.2006

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