Gesundheit und Soziale Spitzmarke. Für die Stärkung der klinischen Forschung in Deutschland tritt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/5246) ein. In den vergangenen Jahren habe diese Forschung hierzulande an Leistungsfähigkeit verloren, begründet die Union ihr Anliegen. Zum einen habe der Kostendruck im Gesundheitswesen dazu geführt, dass bereits vor der Einführung des Fallpauschalensys-tems in der Krankenhausfinanzierung mehr als die Hälfte der Universitätskliniken defizitär waren. Zudem gebe es eine "eklatante Rechtsunsicherheit" im Bereich der klinischen Forschung. Ursache dafür sei ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juli 2004, wonach der stationäre Krankenhausaufenthalt im Rahmen einer klinischen Studie, bei der noch nicht zugelassene Arzneimittel erprobt werden, nicht als Krankenhausbehandlung von den Krankenkassen zu vergüten ist. Die Gerichtsentscheidung habe an den Universitäten und bei den Drittmittelgebern zu einer erheblichen Verunsicherung geführt, da das Urteil eine Umkehr der derzeitigen Finanzierungspraxis von klinischen Studien bedeuten würde.
Die Union fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, "umgehend" einen Gesetzentwurf vorzulegen, um angesichts der Entscheidung des Bundessozialgerichts die Finanzierung der Krankenversorgung von Studienpatienten wieder sicherzustellen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Insgesamt brauche die klinische Forschung einen höheren Stellenwert innerhalb der Forschungsförderung, so die Union. Sie fordert auch Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung bei Anträgen auf Fördermittel und bei der Genehmigung klinischer Studien. Die zweckfremde Verwendung von Forschungsmitteln zur Deckung von Defiziten in der Krankenversicherung solle unterbunden werden, heißt es weiter. Die Regierung solle ferner die Auswirkungen des Fallpauschalensystems auf die Hochschulkliniken überprüfen und verstärkt Fördermechanismen für die Erforschung seltener Erkrankungen entwickeln.