Zudem soll die Regierung die bewährten Verwertungsmodelle auch künftig anwenden. Dazu zählen die Fraktionen unter anderem die Möglichkeit, dass die Kommunen die Flächen zum Verkehrswert vom Bund erwerben und sie anschließend selbstständig vermarkten können. Weitere Verwertungsmodelle seien unter anderem der Verkauf an private Investoren und die Möglichkeit, dass der Bund weiterhin Eigentümer bleibt und die Kommunen die Erschließung und Entwicklung durchführen.
Abgelehnt wurden hingegen drei Anträge der Opposition. So wies auch die CDU/CSU ( 15/4531) auf die gravierenden Folgen der Standortschließungen hin. Mit dem teilweise erheblichen Personalabbau bei Streitkräften und Verwaltung sei ein deutlicher Verlust an Kaufkraft verbunden, heißt es weiter. Deshalb hatte die Union die Bundesregierung aufgefordert, die Möglichkeit zu schaffen, dass von der Bundeswehr und den alliierten Streitkräften freigegebene Liegenschaften mit einem erheblichen Abschlag vom vollen Wert, gegebenenfalls zu einem symbolischen Preis, mit Wertsteigerungsklausel an die betroffenen Länder, Kreise und Gemeinden oder ansiedlungswillige Inves-toren veräußert werden können.
Die FDP bezeichnet in ihrem Antrag ( 15/1022) eine Hilfe des Bundes für Orte und Regionen, die von der Reduzierung und Schließung von Bundeswehrstandorten betroffen sind, als unverzichtbar. Laut Antrag der Liberalen bedarf es im Zuge des vorgesehenen Truppenabbaus einer gezielten regional-ökonomischen Anpassung. Nach den Vorstellungen der Abgeordneten ist die Bundesregierung aufgefordert, ein Sonderprogramm einzuleiten, durch das den Kommunen auf Basis einer mittel- bis langfristigen Konzeption konkret geholfen wird, die wirtschaftlichen und strukturellen Folgen der Konversion, also der Umwandlung militärischer Anlagen zur zivilen Nutzung, zu mildern.
Neben einzelnen wirtschaftsgebundenen Projektvorhaben seien dabei strukturverbessernde, strukturerhaltende und stabilisierende Maßnahmen einzubeziehen. Berücksichtigt werden müsse auch ein über die betroffenen Gemeinden hinausgehendes Ausgleichs-konzept. Ein Ausgleich könne sinnvoll nur in einem breiten Spektrum strukturwirksamer Förderungen in der Region erfolgen. Ehemalige Bundeswehrliegenschaften sollen dabei bevorzugt in die Verfügungsgewalt der Standortgemeinden überführt werden, um eine Um- oder Nachnutzung für die jeweiligen Liegenschaften zu erreichen. Es gehe darum, den Standortgemeinden eine angemessene Zukunftsperspektive zu verschaffen. Darüber hinaus lehnte das Plenum einen Antrag der Union ( 15/4029) ab, die Konversionsregionen durch ein Sofortprogramm zu stärken. Die Union hatte verlangt, die Strukturpolitik mit ausreichenden Mitteln auszustatten, damit in strukturschwachen Regionen Wachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt werden können. Den Beschlüssen lagen Empfehlungen des Haushaltsausschusses ( 15/4766- 15/4768) und des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit ( 15/4789) vor.
Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) hat mittlerweile am 18. April in Bonn die Vertreter der 105 betroffenen Standorte über das weitere Vorgehen informiert.