Haushalt. Das Auswärtige Amt hat aus Personalfürsorgegründen eine Bonner Rechtsanwaltskanzlei mit der Beratung von Zeugen aus dem Auswärtigen Amt (AA) im Strafverfahren vor dem Kölner Landgericht gegen den Deutsch-Ukrainer Anatoli Barg beauftragt, der wegen bandenmäßiger Menschenschleusung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden ist. Für die Beratung der AA-Mitarbeiter sind insgesamt 20.880 Euro bezahlt worden. Dies geht aus einem von der FDP-Fraktion angeforderten Bericht des AA hervor, den der Haushaltsausschuss am 20. April zur Kenntnis genommen hat.
Ebenso aus Gründen der Personalfürsorge wurde vom AA ein Berliner Rechtsanwalt verpflichtet, die Zeugen aus dem AA vor dem Visa-Untersuchungsausschuss über ihre Rechte und Pflichten zu beraten. Eine Abrechnung des Rechtsanwalts liege noch nicht vor, als Honorarsatz seien 150 Euro pro Stunde plus Mehrwertsteuer vereinbart worden. Die Koalition hielt dies im Haushaltsausschuss für einen "Routinevorgang" die Größenordnung sei plausibel. Die Opposition kritisierte vor allem, dass externe Rechtsberater hätten verpflichtet werden müssen. Der Vertreter des AA erklärte darauf hin, dass die Juristen des AA keine oder wenig Erfahrung bei Strafverfahren hätten.