Wirtschaft und Arbeit. SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Arbeitslose neu fassen. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf ( 15/5446 neu) vorgelegt, der darauf abzielt, den Hilfebedürftigen stärkere Anreize als bisher zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bieten. Damit soll diese Personengruppe mittelfristig aus eigenen Kräften und ohne die Grundsicherung für Arbeitsuchende ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Der Bundestag hat den Entwurf am 13. Mai zusammen mit einem FDP-Antrag, die Hinzuverdienstmöglichkeiten zu verbessern ( 15/5271, siehe Das Parlament Nr. 18/19, Seite 17), zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.
Die drei Fraktionen planen, in allen Einkommensbereichen höhere Freibeträge für Erwerbstätigkeit einzuräumen, zugleich aber auch eine einfachere Lösung für die Einkommensanrechnung zu schaffen. Die höhere Freistellung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit lässt den Angaben zufolge Mehrbelastungen von rund 480 Millionen Euro jährlich erwarten. Dem stünden Entlastungen durch zusätzliche Arbeitsverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Höhe von etwa 320 Millionen Euro jährlich gegenüber. Die Nettobelastung der öffentlichen Haushalte beziffern die Abgeordneten daher mit etwa 160 Millionen Euro jährlich.
Vorgesehen ist, einen Grundfreibetrag von 100 Euro einzuführen, bis zu dem das Einkommen nicht berücksichtigt wird. Um mögliche Härten zu vermeiden, sollen die Betroffenen bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und damit bei Einkommen oberhalb von 400 Euro monatlich die Möglichkeit erhalten, höhere Beträge, vor allem bei den mit der Tätigkeit verbundenen notwendigen Ausgaben, nachzuweisen. Der Grundfreibetrag soll bei mehreren Beschäftigungen nur einmal abgesetzt werden können.
Durch die höheren Hinzuverdienstgrenzen soll die Hilfebedürftigkeit künftig erst bei höheren Einkünften entfallen. Die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit sollen nur noch in zwei Stufen und aus dem Bruttoeinkommen ermittelt werden. SPD, Union und Bündnisgrüne wollen damit erreichen, dass gering entlohnte Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt mit ergänzendem Bezug von Arbeitslosengeld II attraktiver ist als die Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs). Die Einführung einer Kinderkomponente bedeutet dem Gesetzentwurf zufolge, dass Freibeträge oberhalb eines Einkommens von 1.200 Euro monatlich nur für Hilfebedürftige mit mindestens einem Kind eingeräumt werden.