Verbraucherschutz. Überwiegend positiv haben sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Verbraucherschutzausschusses geladenen Experten am 9. Mai über neue Testmethoden bei der Kontrolle von ungenehmigten gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf EU-, Bundes- und Länderebene geäußert. Professor Gerd Winter (Universität Bremen) vertrat die Ansicht, dass die Behörden über weitgehende Befugnisse verfügen, um zu vermeiden, dass ungenehmigte GVO nach Deutschland gelangen. Ergänzungsbedarf bestehe dahingehend, dass Behörden über in den Verkehr gebrachte, nicht zugelassene GVO zu unterrichten sind.
Zur Debatte stand die Ausbreitung der Maissorte Bt-10 zwischen 2001 und 2004, die in den USA als Bt-11-Mais in den Verkehr kam und nach Europa exportiert wurde. Die Linie Bt-10 und die in der EU genehmigte Linie Bt-11-Mais besitzen beide das für die Insektenresistenz verantwortliche Gen sowie ein Herbizidtoleranzgen. Weiterhin enthält der Bt-10-Mais eine Resistenz gegen das Antibiotikum Ampicillin.
Das Biotechnologieunternehmen Syngenta Agro GmbH schloss Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit dem Import von Bt-10-Mais nach Europa künftig aus. Syngenta und ein weiteres Unternehmen hätten ein Testverfahren entwickelt, so hieß es weiter, mit dem sowohl die internationalen Handelsfirmen bereits im Herkunftsland USA als auch die EU und ihre Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, Bt-10 Mais zu identifizieren und von Bt-11-Mais "zweifelsfrei" zu unterscheiden. Dieses von der EU-Kommission bewertete Verfahren beruhe auf einer PCR-Analyse, mit der bestimmte DNA-Abschnitte mit bekannter Sequenz im Erbmaterial nachgewiesen werden können. Syngenta sah damit eigenen Angaben zufolge "alle Voraussetzungen erfüllt", auch weiterhin den Handel und Import von Bt-11 Maisprodukten in die EU zu gewährleisten. Zu einer ähnlichen Einschätzung kam die Sachverständige Kristina Sinemus. Die Möglichkeit, Bt-10-Mais eindeutig nachzuweisen, gebe den Behörden ein effektives Kontrollinstrument an die Hand. Dadurch seien weitere Einschränkungen für den Handel mit Mais-Futtermittel überflüssig.
Als einen "Hemmschuh" für die weitere Entwick-lung der effektiven Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung hierzulande bezeichnete das Bayerische Verbraucherschutzministerium das Fehlen einer Bezugsmöglichkeit zertifizierter Referenzproben aus dem Lebens- und Futtermittelbereich. Die Schwierigkeiten bei der Analyse von Lebens- und Futtermitteln auf Bt-10-Mais-Basis hätten bisher darin bestanden, dass weder ein eventspezifischer Nachweis noch Referenzmaterial verfügbar gewesen seien. Inzwischen habe ein Gemeinschaftsreferenzlabor für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel eine qualitative eventspezifische Methode entwickelt und das Referenzmaterial für die Bt-10-Analytik an die Mitglieder des Europäischen Netzwerks für GVO-Laboratorien versandt.
Kritisch äußerte sich Professor Winter allerdings über die "Zerklüftung des ganzen Rechtsgebietes" um GVO. Er riet zu einer Vereinfachung. Was die Interventionsmöglichkeiten beim Inverkehrbringen nicht zugelassener GVO angehe, so seien primär die Mitgliedstaaten zuständig. Die Kommission könne nur dagegen vorgehen, wenn ein Verdacht von Gefahren für die Gesundheit oder Umwelt besteht. Im Falle von Bt-10-Mais hätte die Kommission gar nicht eingreifen dürfen, wenn der Mais keine solche Auswirkung hat.
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter trat dafür ein, Kennzeichnungsschwellenwerte, wie sie bereits für Lebens- und Futtermittel bestehen, auch für das Saatgut zu erlassen. Vor dem Hintergrund der bisherigen Freilandversuchs- und Anbauaktivitäten mit gentechnisch veränderten Pflanzen wollte er nicht ausschließen, dass geringe GVO-Spuren in Saatgut klassisch gezüchteter Sorten oder geringe Spuren unerwünschter GVO in Saatgut gentechnisch veränderter Sorten gelangten.