Wirtschaft und Arbeit. Einstimmig hat der Bundestag am 12. Mai den Vorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ( 15/5480) zum "Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen" ( 15/4231, 15/4673) angenommen. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss angerufen ( 15/5178), nachdem der Bundestag das Gesetz zunächst am 24. Februar dieses Jahres verabschiedet hatte. Der Bundesrat wird über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses voraussichtlich am 27. Mai entscheiden.
Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass künftig eine Gaststättenerlaubnis generell nicht mehr notwendig ist, wenn alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder - in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb - Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste ausgegeben werden. Die bisherigen Einschränkungen entfallen. Die Landesregierungen können befristet von Berufsausübungsregelungen im Gewerbe- und Gaststättenrecht abweichen, und zwar über einen Zeitraum von fünf (bisher vier) Jahren.
Auch im Beherbergungsstatistikgesetz kommt es zu Vereinfachungen: Hotels und Pensionen müssen nicht mehr monatlich, sondern nur noch jährlich die Zahl der Gästezimmer erheben. Angaben über die Belegung der Zimmer sind nicht mehr erforderlich.
Weitere Vereinfachungen und Änderungen betreffen das Tierschutzgesetz, das Güterkraftverkehrsgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz. So dürfen Jugendliche künftig in Betrieben mit außergewöhnlicher Hitzeeinwirkung in der warmen Jahreszeit ab fünf Uhr morgens beschäftigt werden, ohne dass dies - wie bisher - durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden muss. Gleiches gilt für Abendveranstaltungen bis 23 Uhr, bei denen Jugendliche mitwirken.