Recht. Die Bundesländer sollen bei der "Ausführung von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit" die grundsätzliche Möglichkeit erhalten, abweichend von der Bundesvorgaben die Behördenorganisation und das Verwaltungsverfahren eigenständig zu regeln. Dies sieht ein Gesetzentwurf der FDP ( 15/5357) vor, für den eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist. Laut FDP dauern Gesetzgebungsverfahren vielfach zu lange. Ein Hauptgrund liege in der hohen Anzahl der Zustimmungserfordernisse durch den Bundesrat mit einem Gesamtanteil von über 50 Prozent. Der Entwurf trage dem Rechnung, indem er bestehende Verflechtungen beseitige. So soll es dem Bund nur in Ausnahmefällen erlaubt sein, das Verwaltungsverfahren ohne Abweichungsmöglichkeit für die Länder zu regeln. In einem weiteren Gesetzentwurf ( 15/5358) möchte die FDP, dass die Bundesländer neben der bereits bestehenden Ertragshoheit auch die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer erhalten. Auch die grundgesetzlich festgelegte Verteilung der Versicherungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer soll zwischen Bund und Ländern getauscht werden.