Haushalt. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion einen Nachtragshaushalt und ein Haushaltssicherungsgesetz vorlegen. Wie es in einem Antrag ( 15/5477) heißt, sei auch eine Haushaltssperre zu erlassen, um vor allem bei den Verwaltungsausgaben vorhandenes Einsparpotenzial kurzfristig zu nutzen. Nachdem in den Jahren 2001 bis 2004 die Ziele der Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung und zum Defizitabbau verfehlt worden seien, sei in diesem Jahr erneut mit einem verfassungswidrigen Haushalt und einer höheren Neuverschuldung zu rechnen, heißt es zur Begründung.
Die Fraktion verweist auf Mehrausgaben beim Arbeitslosengeld II, auf Steuermindereinnahmen, auf einen geringeren Bundesbankgewinn, sinkende Tabaksteuereinnahmen sowie auf das Erfordernis eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung. Ein großes Fragezeichen gebe es weiterhin bei den Privatisierungserlösen in Höhe von 17 Milliarden Euro und bei der Kapitalisierung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 5,45 Milliarden Euro. Nach Darstellung der Liberalen muss die Bekämpfung der Staatsverschuldung in eine langfristige Konsolidierungsstrategie und eine dauerhafte Reformstrategie eingebettet werden. Zudem müssten die Planungen realitätsnäher sein. Es sei nicht akzeptabel, heißt es, wenn Finanz- und Haushaltspläne bereits kurz nach ihrer Verabschiedung riesige "Haushaltslöcher" ausweisen. Dadurch würden bereits eingeplante Finanzierungslücken noch einmal vergrößert.