Verbraucherschutz. Der Beruf des Hufschmiedes soll an die Erfordernisse des Tierschutzes sowie eines erweiterten Dienstleistungsmarktes angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften ( 16/29) vorgelegt, mit dem zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Regierung verweist auf die besondere Rolle von Hufschmieden als Kooperationspartner von Tierärzten bei Behandlungen des Bewegungsapparates sowie als kompetenter Berater des Pferdehalters bei Fragen zur Pflege, Gesundheit und zum Schutz der Tiere. Angesichts ihres hohen Einflusses auf die Gesundheit, Lebensdauer und das Wohlbefinden von Pferden würden unterschiedliche Ansprüche an die Qualifikation dieser Fachkräfte als "untragbar" angesehen.
Aus Regierungssicht ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die staatliche Anerkennung für die Tätigkeit des Huf- und Klauenbeschlags, für Hufbeschlagschulen sowie für Hufbeschlaglehrschmieden aufrechtzuerhalten. Mit ihrem Gesetzentwurf möchte die Regierung deshalb für ein einheitlich hohes "Ausbildungs- und Prüfungsniveau", einen fairen Wettbewerb im ganzen Bundesgebiet sowie für Mobilität und Flexibilität der ausgebildeten Hufschmiede sorgen und das aus dem Jahr 1940 stammende Hufbeschlaggesetz ändern. Gleichzeitig möchte sie klarstellen, dass der Huf- und Klauenbeschlag nicht dem Handwerk zuzurechnen sei und Unsicherheiten beseitigen, was die Eintragungspflicht von Hufschmieden in die Handwerksrolle anbelangt. Der Bundesrat regt in seiner Stellungnahme zu der Novelle eine Reihe von Änderungen und Klarstellungen an.