Bewerbungsverfahren
Bewerbungszeitraum
Die Bewerbung für das Programmjahr 2009/2010 wird voraussichtlich von Anfang Mai bis Anfang September 2008 möglich sein. Das aktuelle Faltblatt mit der Bewerbungskarte zum Ausdrucken ist ab Anfang Mai 2008 auf dieser Seite abrufbar. Sie können die Unterlagen auch schriftlich bei uns anfordern.
Bitte unbedingt beachten!
Bewerbungen, die nicht mit einer Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben unvollständig ausgefüllte und/oder verspätet bzw. an eine nicht zuständige Austauschorganisation oder den Deutschen Bundestag oder eine/n Bundestagsabgeordnete/n gesandte Bewerbungskarten.
Die Bewerbungskarten können ab Anfang Mai
2008 abgerufen werden.
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Ermittlung des Bundestagswahlkreises
Welche Austauschorganisation für Schüler/innen zuständig ist, richtet sich nach dem Bundestagswahlkreis, in dem der/die Schüler/in am 7. September 2007 mit dem ersten Wohnsitz gemeldet ist. Die Wahlkreisnummer kann auf der Internetseite des Bundestages ermittelt und bei dem/der örtlichen Bundestagsabgeordneten, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen, Statistischen Ämtern bzw. Wahlämtern erfragt werden. Wichtig: in größeren Städten ist der Wahlkreis nicht nur von der Straße, sondern zum Teil auch von der Hausnummer abhängig.
Junge Berufstätige/Auszubildende müssen wie die Schüler/innen ihren Bundestags-Wahlkreis ermitteln (siehe oben) und auf der Bewerbungskarte eintragen.