Ludwig Stiegler, SPD
Rechtsanwalt
Abitur 1964. Zeitsoldat bei der Bundeswehr von 1964 bis 1967, Leutnant der Reserve. Studium der Rechtswissenschaften, Soziologie und Politik an den Universitäten München und Bonn, 1973 erstes und 1976 zweites juristisches Staatsexamen.
Rechtsanwalt.
1962 bis 1973 Mitglied der IG Bergbau und Energie, seit 1973 Mitglied der ÖTV, jetzt ver.di. Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins, des Vereins deutscher Juristentag, der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht sowie der Deutschen Gesellschaft für Baurecht.
1964 Eintritt in die SPD, Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Weiden-Neustadt-Tirschenreuth, Landesvorsitzender der SPD in Bayern.
Mitglied des Bundestages seit 1980; 1987 bis 1992 und 1994 bis 2006 Vorsitzender der Bayerischen SPD-Landesgruppe, 1998 bis 2002 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion, Juli bis September 2002 Vorsitzender der SPD-Fraktion, seit Oktober 2002 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion für die Bereiche Wirtschaft und Arbeit, Tourismus, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Aufbau Ost, jetzt für die Bereiche Wirtschaft und Technologie, Arbeit, Tourismus.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwalt,
Mandant 1, 2007, Stufe 3
Mandant 2, 2007, Stufe 3
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main,
Mitglied des Verwaltungsrates
Sparkassenverband Bayern, München,
Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Georg-von-Vollmar-Akademie e.V., Kochel am See,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".