Abgeordnete
Transparenz
Einkünfte aus Nebentätigkeiten müssen
angezeigt werden
Seit Juli 2007 veröffentlicht der Deutsche Bundestag auf seiner Internetseite die Angaben der Abgeordneten über ihre Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat. Diese müssen dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. So sieht es das Abgeordnetengesetz vor.
Zu der gegenwärtigen Diskussion um Nebentätigkeiten von Abgeordneten bieten wir folgende Links zu aussagekräftigen und aktuellen Informationen:
- Plenarprotokoll der 184. Sitzung, Seite 17397, (Tagesordnungspunkt 6 "Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes")
- Abgeordnetengesetz
- Anlage 1 der Geschäftsordnung (Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages)
- Ausführungsbestimmungen
- Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages
- Pressemitteilung vom 14.12.2005 - Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete des Deutschen Bundestages gelten unverändert
- Pressemitteilung vom 28.02.2006 - Betreff: Klage gegen Verhaltensregeln
- Pressemitteilung vom 10.03.2006 - Nach Klagen in Karlsruhe: Veröffentlichung zu MdB-Einkünften soll ausgesetzt werden
- Pressemitteilung vom 07.07.2007 - Lammert: Kritik an Aussagekraft veröffentlichter Angaben berechtigt
- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2007
Quelle:
http://www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/