Regelungen zur Stärkung des bürgerlichen Engagements umstritten
Während ein Teil der Sachverständigen die Vereinheitlichung und steuerliche Besserstellung als "Schritt in die richtige Richtung" lobte, kritisierten andere sich daraus ergebende "Ungleichbehandlungen". Als wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts bezeichnete die Projektgruppe "Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts" den Entwurf. Insbesondere die geplante Vereinheitlichung und Anhebung des allgemeinen steuerlichen Abzugsrahmens auf 20 Prozent unterstütze man nachhaltig. Abgelehnt wird hingegen die Schaffung eines abschließenden Kataloges gemeinnütziger Zwecke. Diesen "abschließend" zu gestalten, sei nicht vereinbar mit den Bedürfnissen einer stetig im Wandel begriffenen Gesellschaft.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände sieht in dem Gesetz einen "großen und mutigen Schritt zur Stärkung der Zivilgesellschaft". Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerliches Engagement ermuntere die Bürger, durch selbstbestimmtes Handeln Gemeinwohlverantwortung zu übernehmen. Auch die Deutsche Steuergewerkschaft äußerte sich positiv. Der Entwurf führe zu mehr Übersichtlichkeit und Praktikabilität im Spendenrecht und somit zu einem Bürokratieabbau in diesem Bereich. Neben einer Stärkung des Ehrenamtes erreiche man damit auch Erleichterungen in der Steuerverwaltung.
Rupert Graf Strachwitz, Direktor des Maecenata-Instituts an der Humboldt Universität Berlin sieht mit dem Gesetzentwurf keineswegs den erhofften Durchbruch für Zivilgesellschaften erreicht. Nach wie vor bleibe zivilgesellschaftliches Handeln einem überaus komplizierten Geflecht von staatlichen Kontroll- und Überwachungsmechanismen unterworfen, welches eine freie Entfaltung der Zivilgesellschaft nachhaltig behindere. Der Entwurf könne daher allenfalls ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer großen Reform sein.
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) sieht ebenfalls noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Hauptkritikpunkt sei die Ungleichbehandlung von privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen und Unternehmen der Wohlfahrtsverbände. Dies führe zu einer Wettbewerbsverzerrung, so der BDWi. Keine Unterstützung findet der Entwurf beim Deutschen Naturschutzring. Zwar gebe es positive Ansätze, doch würden diese durch Beibehaltung und Verstärkung gravierender Nachteile für bestimmte gemeinnützige Bereiche wie den Natur-, Tier- und Umweltschutz überlagert.
Der Bayrische Jugendring sprach von einem "grundsätzlich zu begrüßenden Schritt zur stärkeren Anerkennung ehrenamtlichen Engagements". Es gebe aber auch jenseits des Steuerrechts Möglichkeiten zur Förderung. So könne man ehrenamtliche Tätigkeiten als einschlägige Berufserfahrung bei verwandten Berufsgruppen bewerten oder auch den Zeitaufwand dafür durch Freistellungen und die Erstattung von Verdienstausfällen anerkennen.