Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung/
Berlin: (hib/HIL) Bis Ende Februar kommenden Jahres will das
Verkehrsministerium klären, ob eine Privatisierung der
Deutschen Flugsicherung möglich ist. Das sagte ein Vertreter
der Bundesregierung am Mittwochvormittag im Verkehrsausschuss des
Bundestages. Wenn dies nicht der Fall ist, müssten andere Wege
zur Steigerung der Qualität und der Vereinheitlichung der
Flugsicherung gefunden werden, denn es gelte, europäische
Richtlinien umzusetzen, betonte die Regierung. Sowohl Ausschuss als
auch Ministerium müssen sich erneut mit der Deutschen
Flugsicherung beschäftigen, weil Bundespräsident Horst
Köhler die Ausfertigung des jüngst vorgelegten
Flugsicherungsgesetzes aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken
verweigert hatte. Die Fraktionen waren sich einig darüber,
dass den Bedenken des Bundespräsidenten Rechnung getragen und
für einen neuen Gesetzentwurf geklärt werden müsse,
ob die Flugsicherung eine hoheitliche Aufgabe oder eine
nicht-hoheitliche Dienstleistung ist. Das Ziel, eine bessere und
wettbewerbsfähigere Flugsicherung, dürfe dabei nicht aus
den Augen verloren werden. Möglicherweise lasse sich die
Steigerung der Qualität und die Vereinheitlichung der
Flugsicherung, die bisher eng mit einer Privatisierung verbunden
ist, auch ohne eine Änderung des Grundgesetzes erreichen,
gaben Abgeordnete aller Fraktionen zu bedenken.