FDP will geschäftstüchtige Kommunen bremsen
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will die erwerbswirtschaftliche Betätigung von Kommunen einschränken. Dazu hat sie einen Antrag ( 16/5963) vorgelegt, in dem sie eine Klarstellung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verlangt. Die Abgeordneten stellen fest, dass sich die Kommunen in einem Umfang wirtschaftlich betätigen, der weit über den "Kernbereich der Daseinsvorsorge" hinausgeht. Derzeit sei sogar eine Ausweitung festzustellen. Dadurch würden vor allem kleine und mittlere Betriebe im Mittelstand und im Handwerk benachteiligt und in ihrer Wettbewerbsfreiheit beeinträchtigt. Anders als die kommunalen Unternehmen hätten sie weder eine garantierte Finanzausstattung noch günstige Finanzierungsmöglichkeiten und zudem ein Insolvenzrisiko. Es gebe keine Chancengleichheit im Wettbewerb zwischen privatwirtschaftlichen und kommunalen Betrieben, schreiben die Abgeordneten. Die derzeitige Rechtslage sei so, dass private Konkurrenten nicht mit Erfolg gegen eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen vor den Verwaltungsgerichten klagen könnten. Sie hätten daher meist keine Möglichkeit, sich gegen einen Marktzutritt kommunaler Wirtschaftsunternehmen zu wehren, der die Grenzen der jeweiligen Gemeindeordnung überschreitet. Die FDP vermisst einen "angemessenen Rechtsschutz" privatwirtschaftlicher Unternehmen gegen den "rechtswidrigen Marktzutritt" kommunaler Wirtschaftsunternehmen. Erforderlich sei daher eine gesetzliche Klausel, die einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegenüber der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden und vor allem ihrer privatrechtlich organisierten Tochtergesellschaften begründen kann.