Regierung wird keinen Entwurf für Tariftreuegesetz vorlegen
Berlin: (hib/SUK) Insgesamt 17 Tarifbeschäftigte waren am 30. Juni 2006 in der niedrigsten Entgeltgruppe eingruppiert. Dies entspricht einem Stundenlohn von 8,01 Euro (Ministerium) bzw. 7,58 Euro (nachgeordneter Bereich) im Tarifgebiet West und 7,41 Euro bzw. 7,02 Euro im Tarifgebiet Ost. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/5688) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/5521) mit. Die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst hätten "unter Berücksichtigung des Basiseffekts" jeder Erhöhung für die Folgejahre von 1995 bis 2005 zu einer linearen Erhöhung der Löhne und Vergütungen von 19,4 Prozent geführt. In dieser Zeit habe sich auch die Anzahl der Tarifbeschäftigten in den untersten Entgeltgruppen "deutlich verringert".
Die Regierung hat im vergangenen Jahr für etwa 23 Millionen Euro externe Unternehmen mit Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheitsdienste, Catering, Reinigung, Gebäudemanagement und Sonstigem (etwa Botendienste) beauftragt. Die Frage der Grünen nach der Zahl der dort Beschäftigten und deren Entgelte und Arbeitszeiten beantwortet die Regierung nicht, da dafür keine Daten vorlägen oder die Vereinbarungen in der Verantwortung der Tarifvertragsparteien lägen. Es gebe jedoch keine Erkenntnisse darüber, dass die tatsächlichen Entgelte der Beschäftigten von den tariflichen Entgelten nach unten abwichen, etwa aufgrund unzulässiger Pauschalabgeltungen oder ungezahlter Überstunden. Bei der Auswahl der Angebote würden jedenfalls nur Bieter berücksichtigt, "die auch die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit" besäßen. Es gebe jedoch kein "Tariftreuegesetz" für Dienstleistungen im Niedriglohnbereich. Sofern ungewöhnlich niedrige Preise angeboten würden, sei "nachzufragen, wie die Preise zustande kamen". Verweigere das Unternehmen die Aufklärung oder würden im Rahmen der Offenlegung der Kalkulation Verstöße beanstandet, werde das Angebot ausgeschlossen. Zudem dürfe kein Zuschlag auf Angebote erteilt werden, "deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen".
Die Frage der Grünen, ob die Regierung ein Tariftreuegesetz vorlegen wird, wird verneint. Die vorletzte Regierung der 14. Legislaturperiode habe einen solchen Entwurf vorgelegt, der an der fehlenden Zustimmung des Bundesrats gescheitert sei. Da sich die Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer seither "nicht maßgebend" geändert hätten, halte die Regierung einen erneuten Anlauf derzeit "nicht für Erfolg versprechend".