Für eine Überprüfung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Er beschloss am 25. April einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe den Fraktionen des Bundestages zuzuleiten. Der Petent hatte gefordert, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nach der Dauer der Einzahlungen zu staffeln. Es sei ungerecht, dass Arbeitnehmer, die über lange Zeit hohe Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätten, bereits nach zwölf Monaten lediglich Arbeitslosengeld II erhielten.
Bei der vom Ausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung führte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus, dass die Arbeitslosenversicherung als Risikoversicherung konzipiert sei. Finanziert werde das Arbeitslosengeld nicht aus der Rücklage der Eigenbeiträge. Der Gesetzgeber verfüge über einen großen Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Anspruchsdauer: So habe diese Mitte der 80er-Jahre maximal zwölf Monate für alle Altersgruppen betragen. Seitdem sei sie in mehreren Schritten bis auf 32 Monate für Arbeitnehmer, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit das 57. Lebensjahr vollendet hätten, verlängert worden. Seit dem vergangenen Jahr werde Arbeitslosen, die einen Anspruch erworben und das 55. Lebensjahr vollendet hätten, für maximal 18 Monate Arbeitslosengeld gezahlt. Arbeitslose unter 55 Jahren, die einen Anspruch erworben haben, erhielten jetzt maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld.
Aus Sicht des Petitionsausschusses kann eine längere Zahlung von der Arbeitslosenversicherung nicht geleistet werden, obwohl dies von vielen Betroffenen als persönliche Härte empfunden werde. Die Beitragsbelastung der Arbeitnehmer und -geber müsse aber angemessen begrenzt bleiben. Da diese Thematik jedoch zurzeit intensiv diskutiert werde, erscheine die vorliegende Petition geeignet, in die Überlegungen der politischen Gremien einbezogen zu werden.