Die Linke pocht auf eine strikte Trennung polizeilicher und militärischer Zuständigkeiten und lehnt deshalb eine Ausweitung der Inlandseinsätze der Bundeswehr kategorisch ab. In einem Antrag ( 16/6036 ) kritisiert sie, die Bundesregierung suche Vorwände, um derartige Einsätze zu rechtfertigen. Die Sicherheit im Inland werde aber "durch die Polizei gewährleistet". Immer wieder in der deutschen Geschichte habe das Militär polizeiliche Aufgaben wahrgenommen, "um demokratiefeindliche Ziele zu befördern", heißt es. Das dürfe keinesfalls wieder passieren.
Menschen, die nicht aus Deutschland oder einem anderen Staat der EU stammen und die dauerhaft in der Bundesrepublik leben, soll das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene eingeräumt werden. Dazu müsse die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Grundgesetz und entsprechendes Landesrecht geändert werden sollen, fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/5904 ). Eine rechtliche Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsgruppen durch Ausschluss von demokratischen Grundrechten erschwere deren Integration.
Die Bundesregierung soll alle Arbeiten und Projekte zur Entwicklung, Planung und Durchführung des "rechtswidrigen Instruments" der Online-Durchsuchung einstellen. In einem Antrag fordert Die Linke ( 16/5680 ) außerdem, das die im Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit und im laufenden Haushalt des Innenministeriums eingestellten Mittel für die Online-Durchsuchung für die Förderung unabhängiger Organisationen, die sich "dem Schutz der Grund- und Bürgerrechte und dem Datenschutz widmen" bereit gestellt werden. Dies sei etwa der Chaos-Computer-Club.
Den Geschädigten von Verkehrsunfällen zugute kommen sollen EU-Richtlinien, durch die insbesondere eine Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung mit einem verbindlichen Mindestversicherungsschutz eingeführt werden. Die Regierung hat zu deren Umsetzung jetzt einen Gesetzentwurf ( 16/5551 ) vorgelegt. Damit soll auch die Entschädigung der Opfer von Unfällen, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Fahrzeuge verursacht werden, durch die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in jedem EU-Mitgliedstaat gewährleistet werden.
Aus Sicht der Bundesregierung hat sich das neue Kriegsdienstverweigerungsgesetz, das seit 1. November 2003 in Kraft ist, bewährt. Mit der Neuregelung habe man ein einheitliches Verfahren eingeführt, das für alle Antragsteller gelte. Damit werde eine "einheitliche Entscheidungspraxis" erreicht, heißt es in einer Unterrichtung ( 16/5400 ).