GERICHTSVOLLZIEHER
Bundesrat plant Privatisierung bei gleichzeitiger staatlicher Aufsicht
Der Bundesrat möchte das Gerichtsvollzieherwesen privatisieren. Zwangsvollstrecker sollen dann auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht arbeiten, schreibt die Länderkammer in zwei dazu vorgelegten Gesetzentwürfen ( 16/5724 , 16/5727 ). Zur Begründung heißt es, der Einsatz von Privaten verbessere die Effizienz der Zwangsvollstreckung, indem er neue Leistungsanreize schafft. Diese seien im gegenwärtigen System mit der "aufwändigen, umstrittenen und sehr konfliktträchtigen" Bürokostenentschädigung nicht möglich. Zudem verschärfe die anhaltend schlechte wirtschaftliche Situation den Druck der Gläubiger, offene Forderungen zu realisieren.
Gleichzeitig würde die Möglichkeit, bei den Schuldnern etwas Pfändbares zu finden, immer seltener. Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers werde dadurch erheblich erschwert.
Die Länderkammer findet, die steigenden Anforderungen an diese Tätigkeit gebiete deshalb, neue Leistungsanreize zu schaffen.
Private würden unter staatlicher Aufsicht und Verantwortung die Aufgabe effizienter erledigen. Sie würden im Wettbewerb untereinander auf eigene Rechnung tätig sein. An Stelle des bisherigen Systems der Bürokostenentschädigung stünde es den Gerichtsvollziehern künftig frei, unternehmerisch zu entscheiden, wie viel Geld sie für Personal -und Bürokosten investierten
Der Bundesrat machte weiterhin deutlich, durch eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens ließen sich große Einsparungen erzielen. Allein der Abbau der Subventionierung der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers würde mit bundesweit rund 198 Millionen Euro zu Buche schlagen. Die Bundesregierung lehnt es ab, dass Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren. Gerichtliche Entscheidungen zu vollstrecken, sei eine "hoheitliche Aufgabe". Diese umfasse auch eventuell die Anwendung körperlicher Gewalt. Solche weitreichenden, die Grundrechte des Bürgers in besonderem Maße berührenden Befugnisse müssten in der Hand des Staates bleiben. Zudem ergänzt die Regierung, die Umstellung auf private Gerichtsvollzieher würde zu einer Verteuerung der Kosten der Zwangsvollstreckung führen.
Walter Gietmann, stellvertretender Bundesvorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e.V., erklärte, grundsätzlich seien es auch die Bestrebungen seines Verbandes, die Kollegen "in ein freies, beliehenes System" zu führen. Der eingebrachte Gesetzentwurf weise allerdings "noch erhebliche Lücken und Defizite" auf. Um eine gesteigerte Effizienz der Zwangsvollstreckung erreichen zu können, müssen nach Gietmanns Ansicht weitere Aufgabengebiete auf die Gerichtsvollzieher übertragen werden. Dies sei auch zur Existenzsicherung "zwingend erforderlich". Hierzu gehörten beispielsweise die noch bei den Gerichten angesiedelte Forderungspfändung sowie ein vorgerichtliches Einziehungsverfahren.