Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass sich die soziale und ökologische Verantwortung von Unternehmen am besten in einem marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen stärken lässt. In ihrer Antwort ( 16/5844 ) auf eine Große Anfrage der Linksfraktion ( 16/3557 ) hebt die Regierung unter anderem die Arbeit des "Runden Tisches Verhaltenkodizes" hervor. Der Runde Tisch habe sich in den vergangenen Jahren zu dem führenden Forum auf dem Gebiet der Sozial- und Umweltstandards in Deutschland entwickelt. Regelmäßig nutzten mehr als 30 Unternehmen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Ministerien den Runden Tisch als Plattform zum Austausch und als "lernendes Forum". Seit seiner Gründung im Jahr 2001 habe es 23 Treffen des Runden Tisches gegeben. Die öffentliche Förderung habe sich seither auf rund 660.000 Euro belaufen.
Zugleich verneint die Bundesregierung die Frage, ob sie konkret plane, zusätzliche Veröffentlichungspflichten über die Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards einzuführen. Allerdings werde sie die Diskussion über Kerninhalte der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen. Die Regierung verweist aber auch auf "das erklärte politische Ziel, Unternehmen von bürokratischen Lasten zu befreien". Die Schaffung neuer Pflichten zu regelmäßigen Sozial- und Umweltbilanzen stünde im Gegensatz zu diesen Bemühungen.
Auf die Frage der Linksparlamentarier, ob die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen werde, um Massenentlassungen bei gleichzeitig hohen Gewinnen zu verhindern, heißt es in der Antwort, in einer marktwirtschaftlichen Ordnung könne kein Anspruch auf einen Arbeitsplatz garantiert werden. Ziel der Regierung sei es gleichwohl, ein beschäftigungsfreundliches Klima zu schaffen, in dem Massenentlassungen vermieden werden. Dies geschehe unter anderem durch Anreize für eine verstärkte Investitionstätigkeit, eine grundlegende Unternehmenssteuerreform, die Senkung der Lohnzusatzkosten durch Reformen in den sozialen Sicherungssystemen und die Förderung von Existenzgründungen.
Zum Thema Lobbyaktivitäten von Unternehmen und Verbänden schreibt die Regierung, unlautere Lobbyaktivitäten ließen sich letztendlich weder durch freiwillige Verhaltensregeln noch durch rechtliche Maßnahmen vollständig vermeiden. Letztlich seien es die europäischen Institutionen selbst, die gegen Auswüchse des Lobbying vorgehen müssten.