Wahlen - Streifzug durch die
Geschichte
1808: Erste Stadtparlamente in Preußen
Berliner Stadtverordnetenversammlung
in der Nikolaikirche
© Stadtmuseum Berlin
Die vernichtende Niederlage gegen Napoleon und eine enorme Staatsverschuldung bereiteten in Preußen zu Beginn des 19. Jahrhunderts den Boden für umfassende gesellschaftliche Reformen.
Die preußische Städteordnung von 1808 gewährte den Städten weitgehende Selbstverwaltungsrechte.
Keinem "unbescholtenen" Bürger, der in der Stadt seinen Wohnsitz hatte, durfte nun das Bürgerrecht, das auf Antrag vom Magistrat verliehen wurde, verwehrt werden.
Das Bürgerrecht war Voraussetzung für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts. Aktiv wahlberechtigt waren nur Männer, die über ein bestimmtes Mindesteinkommen (Zensus) verfügten. Die Wahrnehmung des passiven Wahlrechts war in hohem Maße an Grundbesitz gebunden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1808