Wahlen - Streifzug durch die
Geschichte
1972: Aktives Wahlrecht mit 18
Bei der Bundestagswahl 1972 durften erstmals auch die 18 bis 21-Jährigen mitwählen. Allerdings erhielten sie zunächst nur das aktive Wahlrecht. Passiv wahlberechtigt war man nun ab dem vollendeten 21. Lebensjahr, das heißt mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Erst mit der Absenkung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre zum 1. Januar 1975 konnte man mit 18 Jahren auch gewählt werden. Diese Regelung kam 1976 erstmals bei Bundestagswahlen zur Anwendung.
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1972