Wahlen - Streifzug durch die
Geschichte
1987: Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Bei der Bundestagswahl vom 25. Januar 1987 erhielten erstmals die im Gebiet des Europarates lebenden Deutschen und die innerhalb der letzten zehn Jahre ins übrige Ausland verzogenen Deutschen das aktive Wahlrecht, sofern sie vor ihrem Wegzug mindestens drei Monate ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1987