1990: Erste gesamtdeutsche Wahlen
Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 wurden zwei Monate später, am 2. Dezember 1990, die Wahlen zum ersten gesamtdeutschen Bundestag abgehalten.
Die auf das Vier-Mächte-Statut zurückgehende Sonderregelung für Berlin wurde abgeschafft. Die reguläre Zahl der Bundestagsmandate erhöhte sich von 496 auf 507 Sitze in den alten Bundesländern; des Weiteren kamen 28 Sitze für Berliner Abgeordnete und 121 Sitze für die neuen Bundesländer hinzu. Aufgrund von 6 Überhangmandaten erhöhte sich die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 662. Die Zahl der Wahlkreise stieg auf 328.
Um bei der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl auch den neu gegründeten ostdeutschen Parteien eine Chance zu geben, galten für diese Wahl einige Sonderregelungen. So wurde die Fünf-Prozent-Klausel getrennt auf das alte Bundesgebiet und das Beitrittsgebiet angewendet: Auf diese Weise konnten auch Parteien, die entweder nur im alten Bundesgebiet (einschließlich Berlin West) oder nur in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin-Ost) mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erzielten, in den Bundestag einziehen.
Außerdem wurde den Parteien und politischen Vereinigungen in den neuen Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, gemeinsame Wahlvorschläge und Listen einzureichen. So sollte ihre Benachteiligung gegenüber den etablierten und bekannten Parteien ausgeglichen werden. Außerdem galten für diese Wahl verkürzte Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge.