Wahlen - Streifzug durch die
Geschichte
1994: Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer
EU-Ausländer nehmen erstmals an einer Kommunalwahl teil.
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Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Maastrichter EU-Vertrag von 1992 wurde jedem EU-Bürger das aktive und passive Wahlrecht auf der kommunalen Ebene in dem Mitgliedsland garantiert, in dem er seinen ständigen Aufenthalt hat. Nach Umsetzung der entsprechenden Vorgaben in deutsches Recht konnten die in Deutschland wohnenden EU-Bürger zum ersten Mal bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin im Oktober 1995 ihr kommunales Wahlrecht ausüben.
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1994