Dr. Georg Nüßlein, CDU/CSU
Diplomkaufmann
1988 Abitur in Krumbach. 1993 Abschluss des Studiums der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Augsburg; 1998 Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg.
Seit 1993 berufstätig im Bereich Bank- und Finanzwesen, davon mehrere Jahre Bankhaus Reuschel & Co. Privatbank in München, nebenberuflich Dozent an der Bankakademie in Frankfurt.
1994 bis 2001 Kreisvorsitzender der Jungen Union, 1995 bis 1997 Mitglied im JU-Deutschlandrat und Mitglied im Landesausschuss der JU Bayern, 1997 bis 2001 stellvertretender Bezirksvorsitzender der Jungen Union Schwaben. Seit 1996 Marktrat in Münsterhausen, 1996 bis 2002 Kreisrat im Landkreis Günzburg.
Mitglied des Bundestages seit 2002, seit 2005 stellvertretender Vorsitzender des Energiekoordinationskreises der CDU/CSU Fraktion, seit 2008 Vorsitzender der Kommission zur Begleitung der Umsetzung des integrierten Klima- und Energieprogramms der Bundesregierung.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Stellvertretender Vorsitz
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Betrieb eines Klein-
Wasserkraftwerks, Münsterhausen,
Elektrizitätswerk Gemeinde Burtenbach, (als Abnehmer nach
§ 4 EEG), monatlich, Stufe 2
Wirtschaftsberater, freiberuflich, Münsterhausen
3. Funktionen in Unternehmen
Awadis AG, Ulm,
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Sfirion AG, München,
Mitglied des Aufsichtsrates
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Recht
Kammlachfischereigenossenschaft,
Krumbach,
1. Vorstand, ehrenamtlich
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bundesverband Erneuerbare Energien e.V.,
Paderborn,
Mitglied des Beirates
Vereinigung Wasserkraftwerke in
Bayern e.V., München,
Mitglied des Beirates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".