Kommissionen
16. Wahlperiode
Enquete- und weitere Kommissionen
Ein Viertel aller Mitglieder des Bundestages kann die Einrichtung einer Enquete-Kommission beantragen.
© DBT
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 8. Sitzung
am 15. Dezember 2005 die Enquete-Kommission Kultur in Deutschland
eingesetzt.
Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist der Deutsche Bundestag verpflichtet, zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe Enquete-Kommissionen einzusetzen. Die Mitglieder der Enquete-Kommission werden im Einvernehmen mit den Bundestagsfraktionen benannt.
Enquete-Kommissionen bestehen aus Abgeordneten und externen Sachverständigen. Sie legen dem Bundestag Berichte und Empfehlungen bis zum Ende der Wahlperiode vor. Auf deren Grundlage kann der nächste Bundestag darüber entscheiden, ob die Enquete-Kommission ihre Arbeit fortsetzt.
Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist der Deutsche Bundestag verpflichtet, zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe Enquete-Kommissionen einzusetzen. Die Mitglieder der Enquete-Kommission werden im Einvernehmen mit den Bundestagsfraktionen benannt.
Enquete-Kommissionen bestehen aus Abgeordneten und externen Sachverständigen. Sie legen dem Bundestag Berichte und Empfehlungen bis zum Ende der Wahlperiode vor. Auf deren Grundlage kann der nächste Bundestag darüber entscheiden, ob die Enquete-Kommission ihre Arbeit fortsetzt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/gremien/kommissionen/