MITTELSTAND AUF NUTZUNG ELEKTRONISCHER NETZE VORBEREITEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Nutzung der elektronischen Netze wird nach Auffassung der Bundesregierung zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor.
Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/3173) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/3035) zum elektronischen Geschäftsverkehr hervor.
Trotz insgesamt deutlich zunehmender Nutzung in Deutschland gebe es vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen noch eine Anwendungslücke.
Wichtig sei vor allem, den Mittelstand auf diese neuen Geschäftspotenziale aufmerksam zu machen und ihn an die konkrete Nutzung heranzuführen.
Aufgabe der vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten 24 regionalen Kompetenzzentren für den elektronischen Geschäftsverkehr sei es, so die Regierung, kleine und mittlere Unternehmen und das Handwerk für die neuen Geschäftsverfahren zu motivieren und sachkundige Einstiegshilfen bei der Anwendung zu geben.
Geschäftpotenziale und Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs sollen dabei verdeutlicht und Lösungswege aufgezeigt werden.
Hemmschwellen im Mittelstand gegenüber diesen Techniken will die Bundesregierung überwinden. Die Arbeit dieser Zentren werde durch ein umfassendes Netzwerk für Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs unterstützt.
Die elektronische Plattform (Internetadresse www.ec-net.de ) der Kompetenzzentren stehe allen Unternehmen, Institutionen und Personen offen, die sich mit der Vermittlung von Kompetenz für den elektronischen Geschäftsverkehr befassen.
Das Wirtschaftsministerium fördere die Entwicklung innovativer Modelllösungen zur umfassenden Anwendung des elektronischen Geschäftsverkehrs in mittelständisch strukturierten Branchen.
Dabei sollen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für das Handwerk speziell zugeschnittene Lösungen bereitgestellt werden. Der Start dieser Maßnahme ist nach Regierungsangaben für Mai vorgesehen.
Wie es in der Antwort weiter heißt, stellen der elektronische Handel und die damit verbundene Grenzenlosigkeit für das Umsatzsteuersystem eine Herausforderung dar.
Die derzeitigen Regelungen führten vielfach dazu, dass auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen nicht im Verbrauchsland der Besteuerung unterliegen.
Dies benachteilige inländische Unternehmen, die im elektronischen Geschäftsverkehr tätig sind. Die Europäische Kommission habe einen Richtlinienvorschlag zur Umsatzbesteuerung der Transaktionen im elektronischen Handel bis zum Sommer angekündigt.
Ein weiteres Problem sei die Vervielfältigung urheberechtlich geschützter Werke im Internet. Angestrebt werde, dass bestimmte Vervielfältigungen aus dem Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers herausgenommen werden.
Auf der anderen Seite sollten die Inhaber der Rechte auch bei der privaten Vervielfältigung eine angemessene Vergütung erwarten dürfen.