BEIHILFEN FÜR ÖFFENTLICH-RECHTLICHE BANKEN ERKLÄREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/SAM-fi) Ihre Haltung zu Beihilfen und Privilegien mit Beihilfecharakter für öffentlich-rechtliche Unternehmen soll die Bundesregierung nach dem Willen der F.D.P.-Fraktion erklären.
In einer Kleinen Anfrage ( 14/3221) erkundigen sich die Liberalen danach, welche öffentlichen Aufgaben sich aus der Definition des Begriffs der Daseinsvorsorge für die öffentlich-rechtlichen Banken ableiten lassen.
Weiterhin soll die Regierung sagen, wie sie den Begriff der Daseinsvorsorge in einer sozialen Marktwirtschaft definiert und wie der Auftrag für eine zu diesem Zweck eingerichtete Arbeitsgruppe im Finanzministerium lautet.
Anlass für die Anfrage ist eine Klage des Bundes, Nordrhein-Westfalens und der Westdeutschen Landesbank (WestLB) gegen eine Entscheidung der EU-Kommission, wonach die WestLB Beihilfen in Höhe von 1,6 Milliarden DM zuzüglich Zinsen an das Bundesland Nordrhein-Westfalen zurückzahlen müsse.
Nach Darstellung der Liberalen sehen einige Ministerpräsidenten in dem Vorgehen der EU-Kommission eine Bedrohung für Landesbanken, öffentlich-rechtliches Rundfunkwesen sowie öffentliche Verkehrsbetriebe.
Die Fraktion verlangt Auskunft darüber, ob die Bundesregierung über Daten verfügt, die das Ausmaß der Erfüllung eines öffentlichen Auftrags durch Sparkassen und Landesbanken verglichen mit dem privaten Bankensektor belegen, und inwieweit die Regierung umfassende Schutzklauseln für öffentlich-rechtliche Dienstleistungen im EU-Vertrag befürwortet, wie sie einige Ministerpräsidenten forderten.