EINNAHMEN DURCH STEUERENTLASTUNGSGESETZ BEZIFFERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Bundesregierung soll die Steuermehreinnahmen im vergangenen Jahr auf Grund verschiedener Regelungen des Steuerentlastungsgesetzes beziffern.
In einer Kleinen Anfrage ( 14/3251) erkundigt sich die PDS-Fraktion nach den Mehreinnahmen auf dem Gebiet des Wohnungsbaus, die aus der Streichung des Vorkostenabzugs, aus der Abschaffung der zeitlichen Verteilung des Erhaltungsaufwandes auf bis zu fünf Jahre für Wohngebäude, aus dem Wegfall des Werbungskostenpauschbetrags von jährlich 42 DM je Quadratmeter Wohnfläche und aus der Ausdehnung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre resultierten.
Die Abgeordneten wollen auch wissen, wie sich die Begrenzung des Verlustausgleichs zwischen den einzelnen Einkunftsarten und der Ausschluss der Verrechnung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen mit anderen Einkünften ausgewirkt haben.
Schließlich fragt die PDS, ob sich an den aus der Begrenzung des Verlustrücktrages prognostizierten Mehreinnahmen für das Jahr 2000 in Höhe von 315 Millionen DM und an den Mehreinnahmen von 269 Millionen DM aus der Einschränkung der Teilwertabschreibungen etwas geändert hat.