AN ENTSCHÄDIGUNGSFONDS ABGEFÜHRTEN BETRAG BEZIFFERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-fi) Wie hoch sich insgesamt der Betrag beziffert, der von der Treuhandanstalt aus Veräußerungserlösen an den nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen erforderlichen Entschädigungsfonds abgeführt wurde, möchte die PDS wissen.
Sie erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage ( 14/3479) zudem nach den jeweiligen pauschalen Jahresbeträgen, die durch das Bundesfinanzministerium festgesetzt wurden.
Von Interesse ist für die Fraktion unter anderem auch, wie hoch sich insgesamt nach Schätzung der Bundesregierung der ab 1. Januar 2004 an den Entschädigungsfonds abzuführende Betrag aus Zuschüssen des Bundeshaushaltes beziffern wird.
Wofür und in welcher Höhe in den jeweiligen Jahren 1995 bis 1999 die Ausgaben des Entschädigungsfonds verwendet wurden, ist für die Abgeordneten ebenfalls von Belang.
Sie verweisen dabei unter anderem auf Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen, für Unternehmen sowie für Forderungen und Schutzrechte.