DEFIZITE IN DER PFLEGEVERSICHERUNG BESEITIGEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/RAB-ge) Nach dem Willen der CDU/CSU soll das Parlament die Bundesregierung auffordern, die Absenkung der Bemessungsgrundlage für die Beiträge der Empfänger von Arbeitslosenhilfe in die soziale Pflegeversicherung rückgängig zu machen.
Die Parlamentarier haben einen entsprechenden Antrag ( 14/3506) gestellt. Darin ist außerdem vorgesehen, die medizinische Behandlungspflege in Heimen aus der sozialen Pflegeversicherung auszugliedern und in die gesetzliche Krankenversicherung zu überführen.
Des Weiteren tritt die Union dafür ein, Demenzkranke in die Pflegeversicherung einzubeziehen und Mindeststandards für die Sicherung der Qualität in Pflegeheimen vorzuschreiben.
In den Augen der Union würde die Pflegeversicherung durch die Rücknahme der Absenkung der Beträge für Arbeitslosenhilfeempfänger jährlich 400 Millionen DM zusätzlich einnehmen.
Zusammen mit den von der Regierung bereits eingeplanten 500 Millionen DM für Angehörige von Demenzkranken könnten dann jährlich 900 Millionen DM für diese Menschen bereitgestellt werden.
Weiter sei es möglich, 1,4 Milliarden DM für die Pflegeversicherung einzusparen, indem Kosten für stationäre Behandlungen in die gesetzliche Krankenversicherung verlagert würden.
Zur Begründung heißt es, mit der sozialen Pflegeversicherung sei die Situation der Betroffenen und ihrer Angehörigen entscheidend verbessert worden.
Derzeit würden 1,9 Millionen Pflegebedürftige unterstützt. Obwohl die Versicherung seit ihrer Einführung nach Auffassung der CDU/CSU "äußerst erfolgreich" ist, gebe es einige Mängel.
Berichte in den Medien über Vernachlässigungen, Misshandlungen und unterlassene Hilfeleistungen in der Pflege hätten in den vergangenen Monaten die Öffentlichkeit aufgeschreckt und signalisierten Handlungsbedarf.
Während die Versicherung beim Regierungswechsel im Herbst 1998 über ein "solides finanzielles Fundament" verfügt habe, rechne das Gesundheitsministerium für das Jahr 2000 mit einem Defizit in Höhe von 530 Millionen DM und für 2001 sogar mit 660 Millionen DM.
Angesichts dieser Entwicklung seien die im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes 1999 erfolgten Veränderungen nicht hinnehmbar, so die Abgeordneten.