BUNDESRAT: VERWENDUNG DER AUSGLEICHSABGABE PRÜFEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/Rab-as) Der Bundesrat bittet die Regierung und den Bundestag, bei der Verteilung des Aufkommens der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte "föderalistische Grundsätze" zu berücksichtigen.
Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer ( 14/3645) zu einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (14/3372, siehe "hib" Nr.
132/2000) zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter hervor. Die Ausgleichsabgabe müssen bisher Unternehmer zahlen, die mehr als 16 Mitarbeiter haben und weniger als sechs Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Personen besetzen.
Die Regierung hatte ihre Initiative mit dem Ziel eingebracht, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten zwei bis drei Jahren um etwa 50.000 zu senken.
Laut Bundesrat soll geprüft werden, ob die Mittel für Einrichtungen und Maßnahmen zur Eingliederung Schwerbehinderter auf Landesebene von den Bundesländern direkt verwaltet werden können.
Außerdem ist die Länderkammer der Meinung, zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs von Schwerbehinderten auf Arbeitsassistenz solle neben der Ausgleichsabgabe eine weitere Finanzierungsquelle erschlossen werden.
Diese dürfe aber nicht den bisherigen Etat der Behindertenpolitik belasten. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates hat die Regierung zugesagt, beide Vorschläge im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu
prüfen. Im Zusammenhang mit der Finanzierung von Einrichtungen zur Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter hält sie eine Erhebung über Bestand und Bedarf an Werkstattplätzen für erforderlich.