LKW-GEBÜHR EMISSIONSBEZOGEN STAFFELN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-vb) Die Höchstsätze der zeitbezogenen Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge sollen überwiegend emissionsbezogen ausgestaltet werden.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 14/3651) vorgelegt, mit dem die Gebühr an die Bestimmungen einer entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahre 1999 angepasst werden soll.
Den Angaben zufolge entstehen durch die Änderungen keine Mehrkosten für Unternehmen, die ausschließlich Nutzfahrzeuge mit der Emissionseinstufung Euro II und schadstoffärmer einsetzen.
Für das Haushaltsjahr 2001 werden gegenüber 1998 Mehreinnahmen in Höhe von 80 Millionen DM erwartet. Mit dem Gesetzentwurf sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein der EU-Richtlinie entsprechendes Änderungsprotokoll der sechs Verbundstaaten Benelux, Dänemark, Schweden und Deutschland umzusetzen.